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Änderung des Anwaltsreglement (SRSZ 280.211)

Die Änderungen des Anwaltsreglements betreffen die Anwaltsprüfung. Sie treten per 1. Dezember 2024 in Kraft.

Die Anwaltskommission hat auf ihrer Website das "Merkblatt zur schrifltlichen Anwaltsprüfung" entsprechend angepasst (Link) und nimmt darin Bezug auf die Änderungen.

Bitte beachten: Die Anwaltskommission kann das Merkblatt jederzeit ändern und die jeweils aktuelle Fassung ist massgebend.