Anwaltsprüfung
Zwei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 6 AnwRegl). Der schriftliche Teil besteht aktuell aus zwei Teilprüfungen und wird neu an festen Terminen durchgeführt. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat (§ 6 AnwRegl).
Prüfungstermine
Die Anwaltskommission veröffentlicht die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen jeweils im Vorjahr auf ihrer Homepage.
Schriftliche Anmeldung
Möchtest du die kantonale Anwaltsprüfung ablegen, musst du dich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Anwaltskommission schriftlich anmelden und einen Ausweis über die Absolvierung des Praktikums sowie über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorlegen (§ 5 AnwRegl). Die Praktikumsbestätigung (§ 5 lit. a AnwRegl) erfolgt neu mittels Formular.
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Anmeldung Anwaltsprüfung (15. Januar 2025) | 163 KB |
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Praktikumsbestätigung (15. Januar 2025) | 155 KB |
Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vor der Prüfung bei der Präsidentin oder beim Präsidenten der Anwaltskommission eingehen (S. 1 Ziff. II Abs. 2 Merkblatt zur schritlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Bei der Anmeldung gibst du den gewünschten Prüfungstermin an. Der Prüfungstermin wird dir von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Anwaltskommission bestätigt.
Eine Anmeldung ist verbindlich und kann nicht zurückgezogen werden (S. 2 Abs. 2 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Erscheinst du nicht zum Prüfungstermin, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Kannst du aus gesundheitlichen oder andren wichtigen Gründen den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, musst du innert 3 Tagen nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes ein schriftliches Verschiebungsgesuch bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Anwaltskommission stellen.
Die Teilnehmerzahl bei den schriftlichen Prüfungen ist auf zehn Plätze begrenzt. Die Plätze werden nach Eingangsdatum vergeben. Sind bereits alle Prüfungsplätze vergeben, kann die Anwaltskommission entweder zusätzliche Prüfungstermine festlegen (und diese während laufender Anmeldefrist im Amtsblatt publizieren) oder in Rücksprache mit dir, deine Prüfung auf den nächsten Termin verschieben (S. 2 Abs. 3 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission).
Es ist möglich, sich zunächst nur für eine der beiden Prüfungen anzumelden. Zur Anmeldung für die zweite, noch offene Prüfung ist nochmals eine Anmeldung / ein Schreiben (ohne die bereits eingereichten Unterlagen) an die Anwaltskommission zu richten.
Für die Anmeldung zur Wiederholung von einer oder mehrere Prüfungen kannst du folgende Formulare verwenden.
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Anmeldung Wiederholung schriftliche Anwaltsprüfung | 157 KB |
Beurteilung
Deine Prüfungen werden entweder als bestanden oder nicht bestanden bewertet. Neben deinen Fachkenntnissen werden bei der Beurteilung auch dein Denkvermögen und deine sprachlichen Fähigkeiten berücksichtigt (§ 9 AnwRegl).
Prüfungsgebühren
Die Gebühren für die kantonale Anwaltsprüfung betragen für eine ganze Prüfung Fr. 2000.-- (§ 14 Abs. 1 AnwRegl).
Allgemeiner Hinweis
Die obigen Informationen basieren auf dem Stand per 15. Januar 2025. Die Anwaltskommission kann die Merkblätter und Formulare jederzeit ändern. Nur die jeweils aktuelle Fassung ist massgebend. Informationen über die Prüfungsdaten sowie die entsprechenden Formulare und Merkblätter findest du auf der Homepage der Anwaltskommisson