Schriftliche Anwaltsprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Melde dich via Formular, das du auf der Homepage der Anwaltskommission findest, bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Anwaltskommission für die schriftlichen Prüfungen an. Bei der Anmeldung musst du einen Ausweis über die Absolvierung des Praktikums sowie über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorlegen (§ 5 AnwRegl). Die Praktikumsbestätigung (§ 5 lit. a AnwRegl) erfolgt neu mittels Formular.

Praktikumsbestätigung (15. Januar 2025) 155 KB
Anmeldung Anwaltsprüfung (15. Januar 2025) 163 KB

Die Anwaltskommission veröffentlicht die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen jeweils im Vorjahr auf ihrer Homepage.

Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vor der Prüfung bei der Präsidentin oder beim Präsidenten der Anwaltskommission eingehen (S. 1 Ziff. II Abs. 2 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Bei der Anmeldung gibst du den gewünschten Prüfungstermin an. Der Prüfungstermin wird dir von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Anwaltskommission bestätigt.

Eine Anmeldung ist verbindlich und kann nicht zurückgezogen werden (S. 2 Abs. 2 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Erscheinst du nicht zum Prüfungstermin, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Kannst du aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, musst du innert 3 Tagen nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes ein schriftliches Verschiebungsgesuch bei der Präsidentin oder den Präsidenten der Anwaltskommission stellen.

Die Teilnehmerzahl bei den schriftlichen Prüfungen ist auf zehn Plätze begrenzt. Die Plätze werden nach Eingangsdatum vergeben. Sind bereits alle Prüfungsplätze vergeben, kann die Anwaltskommission entweder zusätzliche Prüfungstermine festlegen (und diese während laufender Anmeldefrist im Amtsblatt publizieren) oder in Rücksprache mit dir, deine Prüfung auf den nächsten Termin verschieben (S. 2 Abs. 3 Merkblatt zur schritlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission).

Es ist möglich, sich zunächst nur für eine der beiden Prüfungen anzumelden. Zur Anmeldung für die zweite, noch offene Prüfung ist nochmals eine Anmeldung / ein Schreiben (ohne die bereits eingereichten Unterlagen) an die Anwaltskommission zu richten.

Für die Anmeldung zur Wiederholung von einer oder mehrere Prüfungen kannst du folgende Formulare verwenden.

Anmeldung Wiederholung schriftliche Anwaltsprüfung 157 KB

Zwei Prüfungen

Bei der schriftlichen Prüfung sind aktuell zwei Prüfungen zu lösen (S. 1 Ziff. I Abs. 2 Merkblatt zur schritlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Eine Prüfung mit Thema aus dem eidgenössischen und kantonalen Privat- und/oder Strafrecht inklusive Prozess- und Vollstreckungsrecht. Und die andere Prüfung mit Thema aus dem eidgenössischen und kantonalen Staats- und/oder Verwaltungsrecht. In den einzelnen Prüfungen kann auch das Prozess- und Vollstreckungsrecht sowie das interkantonale und internationale Recht geprüft werden (§ 7 Abs. 1 AnwRegl).

Je acht Stunden

Für beide Prüfungen hast du je acht Stunden Zeit (§ 7 Abs. 2 AnwRegl und S. 1 Ziff. I Abs. 2 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Es gibt keine Unterbrechnung. Du bestimmst selber, ob du Pausen einlegst und wie du dich verpflegst. Eine Toilette steht dir zur Verfügung.

Datum der Prüfung

Neu finden die schriftlichen Prüfungen an sechs bestimmten Terminen im Jahr statt. Die Anwaltskommission veröffentlicht die Termine jeweils im Vorjahr auf ihrer Homepage.

Zeit der Prüfung

Neu beginnt jede Prüfung um 09.00 Uhr und dauert 8 Stunden ohne Unterbrechnung. Du musst dich frühestens 30 Minuten und spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsplatz einfinden und dich dort bei der Aufsichtsperson anmelden.

Ort der Prüfung

Alle Teilprüfungen finden neu in Schwyz statt. Die genaue Adresse und der Prüfungsraum wird dir mit der Bestätigung des Prüfungstermins mitgeteilt (S. 2 Ziff. III Abs. 2 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Alle Prüfungskadidatinnen und -kandidaten absolvieren die jeweilige Prüfung in demselben Raum. Zwischen den Arbeitsplätzen werden Trennwände aufgestellt.

Zuständige Prüfungsexpertin / zuständiger Prüfungsexperte

Die Präsidentin oder der Präsident der Anwaltskommission bestimmt, welches Kommissionsmitglied die Prüfungsaufgaben am jeweiligen Prüfungstermin stellt (§ 7 Abs. 3 AnwRegl). Neu wird dir dieser Entscheid vorab nicht mehr mitgeteilt (S. 2 Abs. 3 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission).

Hilfsmittel

Die Kommissionsmitglieder legen fest, welche Hilfsmittel dir zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 3 AnwRegl). Neu sind die schriftlichten Teilprüfungen nicht mehr "open-book".

Dir wird vor Ort ein Arbeitsplatz zugewiesen. Am Arbeitsplatz wird dir ein Notebook (Microsoft Windows) sowie ein zusätzlicher Bildschirm (34"/86, 36 cm Grösse, Seitenverhältnis 21:9, geschwungen), eine zusätzliche Tastatur und eine Maus sowie Schreibzeug und Papier (kein Drucker) zur Verfügung gestellt.

Du hast an deinem Arbeitsplatz einen eingeschränkten Internetzugang. Der Zugriff ist auf eine abschliessende Liste von Internetseiten inkl. aller Unterseiten beschränkt (Liste: S. 4 f. Ziff. V/2.  Merkblatt zur schritlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Die Websiten sind im Browser als Favoriten gespeichert. Zusätzlich erhältst du für legalis und Swisslex während der Prüfung kostenfreien Zugang. Weitergehende Nutzung des Internets oder andere Logins sind dir untersagt. Deine Internetnutzung wärend der Prüfung wird protokolliert.

Weitere Hilfsmittel (insb. eigene Gesetze, Bücher, Skripte, eigenes Papier und Schreibzeug, eigene Tastatur und Maus, Mobiltelefone und Smartwatches) sowie die Kommunikation mit anwesenden Personen oder die Nutzung von Kommunikationsplattformen (insb. ChatGPT, E-Mail, Social Media etc.) sind während der Prüfung nicht erlaubt. Die unzulässige Verwendung / Kommunikation hat ohne Weiteres das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge (S. 6 Ziff. V/3  Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission).

Nach der Prüfung gibst du sämtliche Hilfsmittel zurück. Unterlagen oder Prüfungslösungen darfst du weder abspeichern noch kopieren oder anderswie mitnehmen.

Formelles

Für deine Prüfungslösung wird dir Microsoft Word zur Verfügung gestellt (S. 3 Ziff. IV Abs. 1 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission). Bei der Formatierung musst du folgendes beachten:

  • Verwende fortlaufende Randziffern
  • Auf jeder Seite muss am rechten Rand ein Abstand von ca. 5 cm freigelassen werden
  • Fliesstext
  • Schrift: Arial 11 pt.
  • Fusszeile: auf jeder Seite unten links die Prüfungsnummer und unten rechts die Seitenzahl anbringen
  • Quellen korrekt zitieren (siehe: FORSTMOSER/OGOREK/SCHINDLER, Juristisches Arbeiten, 6. Auflage, Zürich 2018)

Deine Lösung darf keine Rückschlüsse auf deine Person (z.B. dein Name, Kürzel) enthalten. Als Absender verwendest du nur deine Prüfungsnummer oder "Hans Muster" o.ä. (S. 3 Ziff. IV Abs. 1 und 4 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission)

Musst du während der Prüfung (realistische) Annahmen treffen, sind diese mittels Fussnote als solche zu bezeichnen (S. 4 Abs. 1 Merkblatt zur schriftlichen Anwaltsprüfung vom 15. Januar 2025 der Anwaltskommission).

Prüfungsergebnis

Das Ergebnis deiner schriftlichen Prüfung wird dir schriftlich eröffnet.

Fällt ein Prüfungsergebnis knapp aus, wird in der Regel im Schreiben vermerkt, dass eine Prüfungsbesprechung nahegelegt wird. In diesem Falle empfehlen wir dir, Kontakt mit dem/der Prüfungsexperten/-expertin aufzunehmen.

Innert 30 Tagen kannst du auch eine schriftliche Begründung des Ergebnisses verlangen (§ 10 Abs. 1 AnwRegl). Dies empfehlen wir dir vor allem dann, wenn du das Prüfungsergebnis anfechten möchtest. In allen anderen Fällen wird die mündliche Begründung regelmässig ausreichen.

Wiederholung der Prüfung

Du kannst eine Arbeit wiederholen, wenn sie von der Mehrheit der Mitglieder der Anwaltskommission als ungenügend beurteilt wird (§ 7 Abs. 4 AnwRegl). Die schriftlichen Prüfungen kannst du je einmal wiederholen. Bei zweimaligem Misserfolg gilt die Anwaltsprüfung als nicht bestanden (§ 10 Abs. 2 AnwRegl). Eine nicht bestandene Anwaltsprüfung kannst du erst nach Ablauf der von der Anwaltskommission festgesetzten Frist wiederholen (§ 10 Abs. 3 AnwRegl). In der Regel beträgt die Sperrfirst ein Jahr.

Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten ab Prüfungsdatum wiederholt werden, ansonsten gilt die Anwaltsprüfung als nicht bestanden (§ 10 Absatz 3 AnwRegl).

Für die Anmeldung zur Wiederholung von einer oder mehreren Prüfungen kannst du folgende Formulare verwenden.

Anmeldung Wiederholung schriftliche Anwaltsprüfung 157 KB

Prüfungsgebühren

Die Gebühren für eine schriftliche Arbeit bzw. Wiederholung betragen Fr. 750.-- (§ 14 Abs. 1 AnwRegl). Bestehst du die schriftliche Prüfung nicht, werden dir Fr. 500.-- zurückerstattet (§ 14 Abs. 2 AnwRegl).

Merkblatt zur Prüfung

Die Anwaltskommission des Kantons Schwyz hat für dich ein Merkblatt zur schriftlichen Prüfung und ein FAQ zu Detailfragen verfasst.

Merkblatt schriftliche Anwaltsprüfung (15. Januar 2025) 209 KB
FAQ (15. Januar 2025) 81 KB

Allgemeiner Hinweis

Die obigen Informationen basieren auf dem Stand per 15. Januar 2025. Die Anwaltskommission kann das Anwaltsreglement und die Merkblätter jederzeit ändern. Nur die jeweils aktuelle Fassung ist massgebend. Informationen über die Prüfungsdaten, sowie das Reglement und das Merkblatt findest du auf der Homepage der Anwaltskommisson.